Junges Paar hält sich mit Händen wie eine Brille vors Auge
März 23, 2017

Mit Brille (äh, ich meine Garage) wäre das nicht passiert!

Erinnern Sie sich noch an diese witzige Brillen-Werbung im Fernsehen? Dieser ohrwurmmäßige Satz: “Mit Brille wär´ das nicht passiert!” ging mir (umgemünzt auf Garagen) nicht aus dem Kopf, als ich diesen folgenden Rechtsstreit las:

Die Vorgeschichte
Der Vermieter eines Mehrfamilienhauses reagiert auf das Willkommen-Schild an der Wohnungstür eines Mieters damit, dass er gegen diesen Mieter Klage einreicht, weil diese das Schild nicht abnehmen will.

Seine Argumentation: “Sowas geht bei uns nicht! Wenn das jeder macht!” Er befürchtete, dass andere sich daran stören könnten.

Eigentlich eine Nichtigkeit, trotzdem kam es zum Prozess:
Im nachfolgenden Rechtsstreit stimmte das Amtsgericht (§ 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB) zu und verurteilte die Mieterin, die Dekoration zu beseitigen. Es stellte fest, dass die Mieterin nicht berechtigt sei, derartige Dekorationsgegenstände an der Wohnungstür anzubringen.

Gegen dieses Urteil legte die Mieterin Berufung ein und bekam recht:
Das streitige Dekorationsobjekt ist neutral gehalten, wirkt eher unauffällig, enthält außer einem “Willkommen” keine Meinungsäußerung und wurde im unmittelbaren Bereich des Eingangsbereichs zur Wohnung angebracht. Ein “Eingriff” in den eigentlichen Bereich des Treppenhauses liegt nicht vor.

Demzufolge kommt das Landgericht Hamburg (Az. 333 S 11/15) zu dem Entschluss, dass der Vermieter keinen Anspruch auf Unterlassung der Anbringung gegenüber der Mieterin hat. ?(Quelle des Rechtsstreits: Rechtsindex)

Ohje! Sowas möchte man sich als Mieter oder Vermieter doch gerne ersparen.

Und genau solche unliebsamen und äußerst lästigen Streitereien müssen Sie als Garagenbesitzer erst gar nicht erleben. Derartigen Ärger zwischen Mieter und Vermieter kennen Kapitalanleger von Garagen nicht.

Als Garagenbesitzer bewahren wir Sie mit unseren Garagen von vornherein vor all diesen Problemen. Alles ist ganz simpel geregelt. Wenn Sie von uns kaufen, übergeben wir Ihnen ihre Garage(n) für gewöhnlich sogar voll vermietet. Sie müssen hauptsächlich die Mieteingänge prüfen und falls der Mieter kündigt, einen neuen zu finden. (Selbst das können Sie von uns lernen! Mehr dazu unter: “Vermietung“)

Wie heißt es doch so schön: Garagen sind eine einfache, funktionierende Kapitalanlage ;-)

Entscheiden Sie sich doch für so eine einfache Kapitalanlage:
Mit einem verhältnismäßig geringen Kapitaleinsatz werden Sie bereits zum Immobilienbesitzer. Hierzu der Kommentar eines Kunden:

“Guten Tag Herr Lidl,

ich möchte mich recht herzlich für den sehr interessanten Newsletter “Garagen und ihre zuverlässige Vermietung” von Ihnen bedanken. Diese Informationen sind für mich als Garagenbesitzer und Vermieter im wahrsten Sinne Gold wert! Im Übrigen bin ich erst durch Ihren Einfluss der positiven Erfahrungsberichte nun Eigentümer von 6 Garagen :)

Die Garagen machen mich richtig glücklich! Vor allem, wenn man erst einmal “Blut” geleckt hat, kann man einfach nicht mehr genug davon bekommen.

Ehrlich gesagt wollten wir uns eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage zulegen, hatten aber Bedenken wegen dem Stress mit dem Mieter. Doch wir haben uns für die Garagen entschieden und kann nur einmal mehr Ihre Erfahrung teilen, dass Garagen eine einfache und problemlose Kapitalanlage darstellen.”

Beste Grüße,
P.H.

Dem habe ich nichts hinzuzufügen ;-)

Rufen Sie uns bei Interesse am Kauf von Garagen an oder senden Sie uns eine E-Mail. Für Infos + Verkauf steht Ihnen unsere Frau Neulinger jederzeit zur Verfügung. Mobil +49 (0) 178 / 211 80 40 – oder informieren Sie sich vorab auf unserer Website unter www.Funktionierende-Kapitalanlagen.de

Portrait von Gerhard Lidl

Ich freue mich sehr, von Ihnen zu hören!

Herzliche Grüße aus Markt Schwaben,

Gerhard Lidl
Vorstandsvorsitzender

Future Construct AG
Bahnhofstraße 25
85570 Markt Schwaben
Tel.: 08121 / 25740 – 0
Fax: 08121 / 25740 – 50

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