Haus + Grund
Juni 7, 2016

Erwirbt man beim Garagenkauf auch den Grund und Boden?

Ein Kunde hat sich vor Kurzem auf eine unserer Online-Inserate gemeldet, in der wir einen kompletten Garagenhof zum Kauf anbieten. Er interessiere sich für den Garagenhof und wollte neben den “standardmäßigen” Fragen zur aktuellen Mietsituation, eventuellen Mietrückständen und der Zusammensetzung der Nebenkosten auch gerne erfahren, ob man hier auch den Grund und Boden erwirbt.

Eine seltene aber berechtigte Frage, wie wir finden.

Wie in unserem “Immobilien-Know-How” (Teil 1) auch schon beschrieben, muss der Besitzer des Hauses oder der Garage nicht zwingend die gleiche Person sein, die das Grundstück besitzt. Wie ist das möglich?

“Der Begriff Immobilie bezeichnet im Regelfall also ein Grundstück in Verbindung mit allen darauf befindlichen Gebäuden. Auch beim Erwerb von Immobilien ist gewöhnlich ein Grundstück in Verbindung mit den dazugehörigen Bauwerken gemeint.

Wichtig: Es gibt die Möglichkeit, dass ein Grundstückseigentümer (A) sein Grundstück einer anderen Person (B) vertraglich zur Verfügung stellt. In diesem Fall kann B das Grundstück mit einem Haus bebauen. Das Grundstück bleibt aber im Besitz von A, während das erbaute Haus Person B gehört. In einem solchen Fall können Haus und Grundstück unabhängig voneinander gekauft, besessen und verkauft werden. Dies betrifft spezielle Fälle mit denen wir selten, im Normalfall gar nicht arbeiten. Wichtig ist zu wissen, dass diese Möglichkeit besteht. ” 

Zwischen den beiden Parteien, dem Grundstückseigentümer und dem Hauseigentümer, wurde ein Vertrag geschlossen, der dem Hausbesitzer ein sogenanntes “Grundstücksgleiches Recht” zur Verfügung stellt. Damit hat der Hausbesitzer für einen festgesetzten Zeitraum quasi die gleichen Rechte an dem Grundstück, wie wenn er selbst der Eigentümer wäre, wodurch er das Grundstück mit einem Haus bebauen konnte. Der Zeitraum wird üblicherweise auf ca. 75-99 Jahre festgelegt.

Natürlich ist dies für den Hausbesitzer nicht gratis. Hier wird im Vertrag ein Betrag festgesetzt, der dann regelmäßig vom Hausbesitzer an den Grundstückseigentümer zu entrichten ist.

Am Ende dieser Vertragslaufzeit geht die auf dem Grundstück befindliche Immobilie gegen Entgelt an den Grundstückseigentümer über. Um es in ganz einfache Worte zu fassen: Am Ende der Laufzeit kauft der Grundstückseigentümer dem Hausbesitzer das Gebäude ab.

Was uns betrifft und um die obige Frage des Kunden hier klar zu beantworten sei gesagt, dass wir bei unseren Garagen-Angeboten IMMER das Gebäude zusammen mit dem Grund und Boden verkaufen.

Möchten Sie gerne mehr über das Thema Immobilien und Grundstücke erfahren? Unser “Immobilien-Know-How” hält noch viel Wissenswertes für Sie bereit.

Volker Rainer

Ich freue mich sehr, von Ihnen zu hören!

Herzliche Grüße aus Markt Schwaben,

Volker Rainer
Vorstand

Future Construct AG
?Bahnhofstraße 25
85570 Markt Schwaben
Tel.: 08121 / 25740 – 0
Fax: 08121 / 25740 – 50

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