eGbR GbR Modernisierung Personengesellschaftsrecht
Dezember 15, 2023

Modernisierung des Personengesellschaftsrechts. Was Sie über die Neuregelung bzgl. GbR u. eGbR wissen sollten.

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

in diesem Blogbeitrag geht es um das neue Gesellschaftsregister für GbR. Dieser Beitrag ist somit besonders für Garagenkäufer interessant, welche als GbR ein Objekt erworben haben. Ab dem 01. Januar 2024 gilt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG). Das Gesetz besagt, dass ein Gesellschaftsregister eingeführt wird. Hier muss sich jede GbR eintragen, die ihrerseits ein registriertes Recht (Erwerb eines Grundstücks bzw. Eintragungen ins Grundbuch etc.) erwerben will. Für GbR, welche kein registriertes Recht erwerben, ist eine Eintragung freiwillig.

Wir möchten Sie über wichtige Aspekte im Zusammenhang mit der Eintragung und den damit verbundenen Pflichten im Gesellschaftsregister für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) informieren.

Eintragung im Gesellschaftsregister: Die Eintragung der GbR in das Gesellschaftsregister muss von sämtlichen Gesellschaftern notariell beglaubigt beantragt werden. Dabei sind der Name und der Sitz der Gesellschaft, eine Anschrift innerhalb der EU sowie die persönlichen Daten aller Gesellschafter (Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort) anzugeben. Handelt es sich bei einem Gesellschafter um eine Gesellschaft, sind auch die Handelsregisterdaten einzutragen. Des Weiteren ist mitzuteilen, wie die Gesellschaft vertreten wird.

Änderungen und Anmeldepflicht: Nach der Eintragung im Gesellschaftsregister besteht eine Anmeldepflicht für alle zukünftigen Änderungen in Bezug auf die Gesellschaft (Name, Sitz, etc.), ihre Gesellschafter sowie die Vertretungsbefugnis.

Weitere Folgen der Eintragung: GbR, die im Gesellschaftsregister eingetragen sind, müssen als Namenszusatz “eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts” oder “eGbR” führen. Die eGbR bietet Vorteile hinsichtlich ihrer Umwandlungsfähigkeit und der Sitzwahlfreiheit. Sie kann einen abweichenden Vertragssitz haben, was insbesondere für GbRs mit Auslandsbezug interessant sein kann. Des Weiteren sind eGbR zur Meldung ihrer wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister verpflichtet.

Handlungsempfehlung: GbR, die Immobilien oder Gesellschaftsbeteiligungen besitzen, sollten sich rechtzeitig vor dem Jahreswechsel mit dem Gesellschaftsregister befassen und die Eintragung vorbereiten, um ihre Handlungsfähigkeit nach dem Jahreswechsel sicherzustellen. Aufgrund möglicher Registrierungsstaus bei den Registergerichten zum Jahresbeginn wird empfohlen, zeitkritische Transaktionen vor dem Jahresende zu prüfen und gegebenenfalls durchzuführen.

Für Fragen oder weitere Unterstützung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir empfehlen, sich rechtzeitig mit einem Notar oder Rechtsexperten in Verbindung zu setzen, um die erforderlichen Schritte zu besprechen und fristgerecht umzusetzen.

Sie haben Interesse an Garagen als Kapitalanlagen? Für genauere Informationen, zum Beispiel zu momentan verfügbaren Garagenhöfen und Konditionen, wenden Sie sich bitte unsere Verkaufsleiterin Frau Karin Neulinger, Tel: 0178/2118040, E?Mail: Karin.Neulinger@FutureConstruct.de.

Ich freue mich sehr, von Ihnen zu hören!

Herzliche Grüße aus Markt Schwaben

Herr Martin Edler von Dall’Armi
Vorstandsvorsitzender

Future Construct AG
Bahnhofstraße 25
85570 Markt Schwaben
Tel.: 08121 25740-0
Fax: 08121 25740-50

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