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Aktuelle und interessante Informationen rund um funktionierende Kapitalanlagen - direkt aus dem täglichem Leben unseres Vorstandes, Herr Gerhard Lidl (Vorsitzender) und Herr Volker Rainer.

Immobilienkauf - Es kommt allein auf den notariellen Vertrag an

8/8/2018

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Immobilienkauf es kommt allein auf den notariellen Vertrag an

Durch die aktuellen Niedrigzinsen möchten viele Menschen in Immobilien investieren. Oftmals werden dabei aber leichtfertig Kompromisse eingegangen und der Immobilienkäufer entscheidet sich viel zu schnell, wenn es um den Kauf geht.

​Fehler fallen häufig aber erst auf, nachdem der Investor
die Immobilie bereits gekauft hat und offizieller Eigentümer ist. Ob der Immobilienverkäufer dafür haftet, hängt vom notariellen Kaufvertrag ab.

​Mündliche Absprachen gelten nicht
Es ist nach Kaufabschluss nebensächlich, ob alles was den Erwerb einer Immobilie betrifft, mit dem Immobilienverkäufer besprochen wurde und man ein Exposé mit umfassenden Angaben zur Immobilie vorliegen hat. Bei einer Unrichtigkeit dieser Angaben ist allein das gültig, was ein notarieller Immobilienkaufvertrag festgehalten hat. Es kommt also allein auf den notariellen Immobilienkaufvertrag an, um den sicheren Erwerb einer Kapitalanlage wie z. B. bei einem Neubaugaragenhof zu gewährleisten.

Wenn ein Investor nach dem Kauf etwas zu bemängeln hat, kann dafür nicht unbedingt Schadensersatz erhoben werden, wie z. B. wenn durch den notariellen Immobilienkaufvertrag ein Haftungsausschluss des Immobilienverkäufers besteht. Dies gilt selbst, wenn dem Immobilienkäufer schriftlich oder mündlich etwas anderes zugesagt wurde. Man muss also z. B. bei einem Grundstückskaufvertrag als Immobilienkäufer davon ausgehen, dass der im Kaufvertrag vereinbarte allgemeine Haftungsausschluss sich auf sowohl das Fehlen von Eigenschaften, als auch auf das Auftreten von Fehlern bezieht.

Vor dem Kauf die richtigen Fragen stellen
Als Immobilienkäufer ist es also wichtig, bereits vor dem notariellen Immobilienkaufvertrag die richtigen Fragen zu stellen. Alle Antworten können später beim Vorgespräch im notariellen Immobilienkaufvertrag als Garantie aufgenommen werden. Wenn dies nicht möglich sein sollte, ist eine umfassende Prüfung der Äußerungen und Informationen erforderlich, um diese dann in der Kaufpreisverhandlung berücksichtigen zu können.

Falls der Immobilienverkäufer falsche Angaben gemacht hat, können diese die Haftung für vorvertragliche, vorsätzliche Pflichtverletzung erleichtern.

Vorgespräch beim Notar

Man kann auch mit dem Notar ein Vorgespräch führen, in dem alle wichtigen Informationen von Immobilienverkäufer und Immobilienkäufer geschildert werden sollten und der Notar beide Parteien berät. Der Notar erstellt heutzutage mit oder ohne Vorgespräch immer einen Kaufvertragsentwurf, in dem alle relevanten Daten erfasst sind. Dieses Muster muss dem Käufer mindestens 14 Tage lang vorliegen, sodass in Ruhe geprüft werden kann. 

Die letzte Chance zu einer Änderung haben Sie dann bei der Beurkundung durch den Notar. Nachdem der notarielle Immobilienkaufvertrag beurkundet wurde, lässt sich nichts mehr bezüglich Schäden und anderen Abmachungen ändern. Solange es kein besonderes Rücktrittsrecht aus dem Vertrag gibt, gilt der notarielle Immobilienkaufvertrag ab diesem Zeitpunkt für beide Parteien. Das bedeutet, der Immobilienverkäufer muss dem Immobilienkäufer die Immobilie übergeben. Es bedeutet aber auch, dass der Immobilienverkäufer nicht für Schäden aufkommen muss, solange diese im Vertrag vermerkt sind.

Zusammenfassung
Es ist also wirklich wichtig, sich beim Kauf einer Immobilie Zeit zu nehmen und dem Notar und Immobilienverkäufer so viele Fragen wie möglich zu stellen, um einen sicheren und guten Vertrag zu unterschreiben, mit dem man einverstanden ist.

Die Erfahrungen, die wir mittlerweile gemacht haben, haben gezeigt, dass wir mit unseren Garagenhöfen eine Nische ausfüllen, wo man mit wenig Risiko oder Komplexität eine sichere Kapitalanlage erwerben kann.


Seit über 30 Jahren führen wir Firmen im Immobilienbereich. Weit über tausend Immobilien-Einheiten befinden sich in unserem eigenen Bestand.

Haben Sie mehr Fragen dazu? Melden Sie sich bei uns für eine kostenlose und unverbindliche Beratung!

Herzliche Grüße aus Markt Schwaben,

Ihr,
Gerhard Lidl
Geschäftsführer
Gerhard Lidl Inhaber Future Construct
Future Construct & Service Ltd.
Bahnhofstraße 25
85570 Markt Schwaben
Tel.: 08121 / 25740 - 0
Fax: 08121 / 25740 - 50
Kontakt
Site: www.funktionierende-kapitalanlagen.de


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Wenn Sie Fragen zum Thema Garagen-Vermietung (oder eventuell sogar einen Kauf einer Garage als Kapitalanlage erwägen), können Sie uns jederzeit gerne ansprechen. Wir sind über unser Kontaktformular und per E-Mail erreichbar, aber auch telefonisch unter unserer täglich besetzten Hotline +49 (0) 8121 257 40-0.
​

*Bildnachweis: Titelbild Piotr Adamowicz / bigstockphoto.com
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